Verbesserte Förderung “Vor-Ort-Beratung” – Erhöhte Zuschüsse
Seit dem 1. März 2015 gilt eine verbesserte Förderung für das Förderprogramm “Vor-Ort-Beratung” zur Energieberatung für Wohngebäude. Dieses Programm ist auch bekannt unter der Bezeichnung BAFA-Beratung. Haus- und Wohnungseigentümer können sich unter anderem über höhere Zuschüsse und neue Wahlmöglichkeiten freuen.
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Die Neuerungen im Überblick:
Attraktivere Zuschüsse
Statt bisher 50 Prozent werden nun künftig bis zu 60 Prozent der Beratungskosten gefördert; der Förderhöchstbetrag von 400 € steigt für Ein- und Zweifamilienhäuser auf 800 €, für Gebäude ab drei Wohneinheiten von 500 auf 1.100 €.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gibt es zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von 100%, wenn der Berater den Energieberatungsbericht in Versammlungen der WEG oder Beiratssitzungen vorstellt und erläutert. Die Förderobergrenze liegt bei 500 €.
Gezielte Wahlmöglichkeit
Jedes Gebäude ist individuell und bietet andere Möglichkeiten der energetischen Sanierung. Auch die Wünsche und Möglichkeiten der Bauherrn sind unterschiedlich. Der Energieberatungsbericht enthält daher ein maßgeschneidertes Sanierungskonzept für Ihr Gebäude und berücksichtigt dabei Ihre persönliche Situation. Zwei unterschiedliche Beratungsvarianten stehen zur Verfügung:
- Sie wollen Ihr Wohngebäude umfassend in einem Schritt energetisch sanieren. Ihr Energieberater zeigt Ihnen konkrete Maßnahmen auf, wie Sie Ihr altes Haus zu einem sogenannten KfW-Effizienzhaus machen können.
- Sie wollen bei der energetischen Sanierung schrittweise vorgehen. Das heißt, Sie planen zunächst nur eine Teilsanierung des Gebäudes durch eine Einzelmaßnahme. Weitere Sanierungsmaßnahmen in der Zukunft schließen Sie jedoch nicht aus. Dann erstellt der Energieberater einen Sanierungsfahrplan, der aufzeigt, welche Maßnahme am Anfang der Sanierung stehen soll und welche weiteren Schritte in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Insgesamt führen die vorgeschlagenen Maßnahmen zu einer umfassenden energetischen Sanierung des Gebäudes.
Keine Verpflichtung zur Umsetzung der Maßnahmen
Die Beratung verpflichtet Sie nicht zu einer Umsetzung der energetischen Sanierungs- oder Modernisierungsmaßahmen. Sie entscheiden, was und wann Sie was umsetzen wollen. Die Beratung bietet Ihnen lediglich eine gute Grundlage für die Entscheidung.
Erweiterter Geltungsbereich
Die Förderung gilt ab 1. März 2015 für alle Wohngebäude, für die bis zum 31. Januar 2002 ein Bauantrag gestellt oder eine Bauanzeige eingereicht wurde – und damit acht Jahre länger rückwirkend als bislang. Außerdem kann eine erneute Förderung nun schon nach vier statt bislang nach acht Jahren beantragt werden.
Kombinationsmöglichkeit mit anderen Fördermitteln
Die Beratung darf ab sofort mit anderen öffentlichen Fördermitteln der Länder und/oder Kommunen kombiniert werden. Dabei dürfen die Fördermittel 90 Prozent der Kosten nicht übersteigen.
Weiterführende Informationen:
Mehr zur “Vor-Ort-Beratung” erfahren Sie online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder Flyer “Was und wie sanieren? ‘Vor-Ort-Beratung’ für Wohngebäude”
Zu den weiteren Möglichkeiten der Förderung finden Sie Informationen auch unter www.eukon.de/förderung.
Das Ingenieurbüro EUKON bietet die BAFA-Energieberatung, die sogenannte Energiesparberatung “Vor-Ort-Beratung” bereits seit 1992 an. Neben der Beratung begleiten wir auch die Umsetzung sowie die baubegleitende Qualitätssicherung. Durch das große Beratungsspektrum können Sie praktisch alle Beratungs- und Planungsleistungen aus einer Hand erhalten, Durch die neuen Förderkonditionen ist die Beratung nun noch attraktiver geworden.