Mehr Geld für die Gebäudesanierung – Verbesserte Konditionen der KfW
Mehr Geld für die Gebäudesanierung
Seit August 2015 gelten für das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ (KfW 151/152, 430) bessere Konditionen. Zum einen wurde der maximale Kreditbetrag für umfangreiche Sanierungen zu einem „KfW-Effizienzhaus“ von 75.000 auf 100.000 Euro angehoben. Zum anderen wurde der Tilgungszuschuss in der Kreditvariante (KfW 151) um jeweils 5% erhöht. Bei einem Kredit für Einzelmaßnahmen (KfW 152) wurde ein Tilgungszuschuss von 7,5% eingeführt.
Der aktuelle Zinssatz ist im Internet auf der Seite der KFW nachzusehen. Derzeit liegt er bei 0,75% und gilt bei Vertragsabschluss für 10 Jahre.
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Zinssatz |
Tilgungszuschuss |
Höchstbetrag *) |
Programm-Nr. |
KfW-Einzelmaßnahmen Kredit |
0,75% |
7,5% |
50.000 € |
152 |
KfW-Effizienzhaus 115 Kredit |
0,75% |
12,5% |
100.000 € |
151 |
KfW-Effizienzhaus 100 Kredit |
0,75% |
15,0% |
100.000 € |
151 |
KfW-Effizienzhaus 85 Kredit |
0,75% |
17,5% |
100.000 € |
151 |
KfW-Effizienzhaus 70 Kredit |
0,75% |
22,5% |
100.000 € |
151 |
KfW-Effizienzhaus 55 Kredit |
0,75% |
27,5% |
100.000 € |
151 |
*)Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit
Für Investoren, die keinen KfW-Kredit in Anspruch nehmen, haben sich die Konditionen des Investitionszuschusses (KfW 430) ebenfalls verbessert.
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Investitions-zuschuss |
Höchstbetrag *) |
Programm-Nr. |
KfW-Einzelmaßnahmen Investitionszuschuss |
10,0% |
5.000 € |
430 |
KfW-Effizienzhaus 115 Investitionszuschuss |
15,0% |
15.000 € |
430 |
KfW-Effizienzhaus 100 Investitionszuschuss |
17,5% |
17.500 € |
430 |
KfW-Effizienzhaus 85 Investitionszuschuss |
20,0% |
20.000 € |
430 |
KfW-Effizienzhaus 70 Investitionszuschuss |
25,0% |
25.000 € |
430 |
KfW-Effizienzhaus 55 Investitionszuschuss |
30,0% |
30.000 € |
430 |
*)Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit
Die KfW übernimmt nun einmalig bis zu 30% der Investitionskosten für energetische Sanierungen von Ein- und Zweifamilienhäusern. Der maximale Zuschussbetrag pro Wohneinheit ist von 18.750 auf 30.000 Euro erhöht worden.
Auch die Altersgrenze für Gebäude wurde gesenkt. Nunmehr werden auch Wohngebäude gefördert, für die vor dem 1. Februar 2002 der Bauantrag oder die Bauanzeige gestellt wurde.
Für alle Sanierungsmaßnahmen ist die Einbindung eines Sachverständigen erforderlich. Diese Leistungen werden mit 50% bis zu einer Höhe von 8.000,- € je Gebäude bezuschusst (KfW 431).
Auch die Beratung im Vorfeld wird bezuschusst. Hier werden sogenannte Energiesparberatungen „Vor-Ort“ mit bis zu 60% bezuschusst. Diese Förderung wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angeboten.
Das Ingenieurbüro EUKON bietet alle Leistungen von der geförderten Energieberatung bis zur Baubegleitung und Qualitätssicherung an und hilft Ihnen bei der Beantragung der Fördermittel.
Weiterführende Informationen finden Sie auch unter:
www.kfw.de
www.bafa.de
Thomas
12. September 2015 @ 17:41
Das Interesse an den Föderungen der KfW ist auch jetzt immer noch sehr groß, auch wenn es hier immer wieder unterschiediche Veränderungen gibt. In diesem Bereich sollte man sich immer wieder ausgiebig informieren.