Keine Überförderung von billiger Technik
Der aktuelle Stopp der KfW-Förderungen für Effizienzhäuser sollte dazu genutzt werden, die bisherigen Fördermaßstäbe zu überdenken. Jörg Linnig vom Krefelder Ingenieursbüro EUKON bringt es auf einen einfachen Nenner: „Keine Überförderung von billiger Technik.“ Vielmehr sollen Investitionen und Innovationen für hochwertige Anlagenkonzepte stärker belohnt werden. So werde beim bisherigen Modell der Einsatz der Wärmepumpe überproportional hoch bezuschusst, ohne dass nach Qualität und Effizienz differenziert werden.
Auch die Förderung nach dem KfW 55 Standard müsste für zukünftige Regelungen überdacht werden, da dieser Standard bei Neubauten bereits weitgehend Standard sei und nur Mitnahmeeffekte auslöse. Wenn es darum geht, regenerative Energien einzusetzen, ist ein hoher energetischer Standard wie KfW 40 angesagt. Die Steuermittel sollten so eingesetzt werden, dass sie zu mehr Klimaschutz und passgenauen Lösungen führen. Eine Idee dazu wäre eine abgesenkte Förderquote von 15 Prozent, die durch Boni für einen verbesserten Standard angehoben werden können.
Als Mitglied des Vorstandes des Sonnenhaus-Institut will Linnig mehr Solarenergie direkt einsetzen und bringt dafür Hybridsysteme wie Solarthermie-Wärmepumpen und Fotovoltaik. Für Elektro- und Gaswärmepumpen wurde eigens mit messbaren Systemarbeitszahlen gestaffelte Fördermittelszenarien entwickelt. Nach diesem Modell werden die belohnt, die echten Klimaschutz betreiben wollen. Die anderen, die mit wenig Klimaschutz viele öffentliche Gelder abgreifen wollen, haben das Nachsehen.
Die Regelungen für die Gebäudesanierung sollen im Wesentlichen bestehen bleiben, wie sie derzeit praktiziert werden. Allerdings sollte eine Wärmepumpe allein nicht reichen, sondern der Sonnenhausstandard sollte der Maßstab sein, um einen EE-Bonus zu erlangen.
Link zum Artikel auf tga-praxis.de
https://tga-praxis.de/effiziente-beg
Download des Positionspapiers:
“Kritische Analyse und Vorschläge zur Steigerung der Effizienz von Fördermaßnahmen im Rahmen des aktuellen BEG”