Der Vorteil des individuellen Sanierungsfahrplans ist, dass man hiermit bei der Umsetzung der Maßnahmen einen zusätzlichen Förderbonus in Höhe von 5 % durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten kann. Seit dem 28.07.2022 gilt dieser Bonus nur noch für Maßnahmen der Gebäudehülle, Heizungsoptimierung und Anlagentechnik. Heizungen und Effizienzhäuser erhalten keinen iSFP-Bonus mehr.
Voraussetzung hierfür ist allerdings, die strikte Einhaltung des Sanierungsfahrplans. Wenn Sie sich also noch unsicher sind oder es sich im Laufe der Beratung herausstellen sollte, dass die von ihnen ursprünglich vorgesehenen Maßnahmen nicht oder in dieser Reihenfolge nicht optimal sind, empfiehlt es sich zunächst, eine Vor-Ort-Beratung durchführen zu lassen. Auf Basis dieser Beratung kann dann zusätzlich ein iSFP erstellt werden, durch den Sie dann den iSFP-Bonus erhalten können.
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist entgegen seiner Bezeichnung sehr standardisiert und ist nur insofern individuell als dass er das Gebäude individuell betrachtet.
Anmerkung zur Bearbeitung: ggf. Musterberichte erstellen und als PDF einsehbar machen