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Abschreibung

Abschreibung beschreibt die Erfassung und Verrechnung von Wertminderungen bei sog. abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens. Werterhöhungen werden als Zuschreibung bezeichnet. Zu den abnutzbaren Vermögensgegenständen zählen insbesondere: Gebäude, Maschinen und maschinelle Anlagen, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung wie Büromöbel oder Lager- und Werkshalleneinrichtungen und Werkzeuge. Diese Wertminderung von materiellen oder immateriellen Wirtschaftsgütern basiert auf verschiedenen Gründen:

  • Abnutzung/Gebrauch
  • Verschleiß
  • Witterung
  • Technischer Fortschritt
  • Schutz- und Nutzungsrechte sind abgelaufen

Die Abschreibungen werden erstmals zum Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft (und nicht zum Beginn der tatsächlichen Nutzung) vorgenommen. Dies ist bei einer Anschaffung meist der Tag des Kaufs oder der Lieferung. Üblicherweise wird monatlich oder jährlich gerechnet.

Die Abschreibungsmethoden unterteilt man viele verschiedene Kategorien:

  • Die am häufigsten auftretenden Abschreibungen sind die lineare ,- progressive – und arithmetisch-degressive Abschreibung.
  • Bei der linearen Abschreibung wird jedes Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben und am Ende der Nutzungsdauer ist das Wirtschaftsgut vollständig abgeschrieben.
  • Bei der arithmetisch-degressiven Abschreibung verringert sich der Abschreibungsbetrag jedes Jahr um einen festen Betrag (Degressionsbetrag).

 

Im Gegensatz zu den degressiven (abnehmenden) Abschreibungen werden bei der progressiven Abschreibung mit zunehmender Nutzungsdauer steigende jährliche Abschreibungen vorgenommen. Beispiele hierfür sind Systeme wo die Sanierung oder der Abbau immer komplizierter/teurer wird je mehr Zeit vergeht.

Abb. 1: Abschreibungsmethoden

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