Investitionsgüter, wie beispielsweise ein Heizkessel oder eine Außenwand, unterliegen einer gewissen Abnutzung und müssen nach einer gewissen Zeit erneuert bzw. saniert werden. Der Grad der Abnutzung wird in der Betriebswirtschaft über die so genannte Abschreibung definiert. Die für die Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme ansetzbaren Kosten werden als anrechenbare Kosten bezeichnet und ergeben sich aus den Investitionskosten für die Ersatzinvestition abzüglich der Restkosten. Die Restkosten wiederum ergeben sich aus den Investitionskosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes abzüglich der Abschreibung.
Anrechenbare Kosten
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