Die Auditpflicht bezogen auf Energieaudits, beschreibt die Verpflichtung für größere Unternehmen (bzw. Nicht-KMU) Energieaudits durchzuführen. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind von der Auditpflicht ausgenommen.
Mindestens vier Jahre nach der Fertigstellung des Erstaudits und anschließend alle weiteren vier Jahre ist ein Energieaudit durchzuführen. Die Audits müssen von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchgeführt werden. Die Gesetzesgrundlage für die Durchführung der Energieaudits und die Akkreditierung der Auditoren erfolgt auf Grundlage des EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen).
Zudem führt die BAFA stichenprobenhafte Kontrollen durch und stellt eine öffentliche Liste der Energieauditoren bereit.