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Ausfallarbeit

Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gilt, dass Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie aus regenerativen Quellen bevorzugt Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen können. Es kann vorkommen, dass in den Stromnetzen Engpässe auftreten, welche dann durch das Hoch- oder Herunterfahren einer Anlage kompensiert werden. Bei dem Hoch- oder Herunterfahren einer Anlage geht wertvolle Zeit verloren, in denen die Anlage Strom hätte produzieren können. Dieser Ausfall wird als Ausfallarbeit bezeichnet.

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