Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) soll vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) auf den Menschen, die Natur und Kultur- und Sachgüter schützen und diese vorbeugen. Zu den Immissionen werden Einwirkungen durch Luft- und Wasserverschmutzung, Erschütterungen und Geräusche gezählt. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz bildet die Grundlage für die Bundes-Immissionsschutzverordnung, die technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft und die technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm.
Bundes-Immissionsschutzgesetz
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