Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) ist eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift in Deutschland, die dem Schutz der Nachbarschaft bzw. der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche dient. Zur Anwendung kommt die TA Lärm für Genehmigungsverfahren von Gewerbe- und Industrieanlagen sowie zur nachträglichen Anordnung bei bereits bestehenden Anlagen. Keine Anwendung findet die TA Lärm bei öffentlichem Lärm wie z.B. Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm oder Fluglärm.
Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
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