Emissionen bedeuten im Allgemeinen Aussendungen von Schadstoffen, Schallwellen oder Strahlung in die Umwelt. Laut des Bundesimmisionsschutzgesetzes (BImSchG) sind Emissionen die von einer Anlage ausgehenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen. Luftverunreinigungen sind nach BImSchG Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft, insbesondere durch Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe.
Der Entstehungsort einer Emission wird Emittent – und der Einwirkungsort Immission genannt. Emissionen können auch natürlichen Ursprungs sein, wie z.B. Radioaktivität aus Gesteinsschichten oder die Freisetzung umwelt- und klimaschädlicher Gase durch vulkanische Aktivitäten. Natürliche Emissionsquellen sind umweltrechtlich nicht relevant, bis zu dem Zeitpunkt wo natürliche Immissionen Auswirkungen auf weiter vermarktete Produkte oder Dienstleistungen haben. So darf Trinkwasser z.B., welches durch natürliche Prozesse verschmutzt worden ist, nicht weiter vermarktet werden.
Häufig werden Emissionen hauptsächlich mit den Emissionen von klimaschädlichen Treibhausgasen wie Kohlendioxid (CO2) oder Methan (CH4) verbunden. Diese sind hauptsächlich menschlichen Ursprungs (anthropogen) und entstehen zum größten Teil durch die Bereitstellung von Energie, dicht gefolgt von dem Mobilitätssektor und der verarbeitenden Industrie.
Den größten Anteil der anthropogenen Treibhausgase macht mit Abstand CO2 aus. Danach folgen CH4 und N2O (Distickstoffoxid) mit Fluor-Gasen auf dem letzten Platz. Das Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht jährlich eine Zusammensetzung der Emissionsquellen in Deutschland. Im Jahr 2021 stammten 88,6% der Emissionen aus CO2, 6,3% aus CH4 , 3,6% aus N2O und 1,5% aus Fluor-Gasen (Siehe Quellen-Link).