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Energieaudit

Verpflichtung und Chance

Unternehmen, die nicht als kleines oder mittelständiges Unternehmen (KMU) eingestuft werden (Stichtag: 31.12.2014), müssen nach §8 EDL-G bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit durchführen lassen. Die Bundesregierung setzt mit diesem Gesetz die EU-Energieeffizienz-Richtlinie um. Die Europäische Union beabsichtigt damit den Bedarf von Rohstoffimporten zu senken und die europäische Wirtschaft unabhängiger von Preisschwankungen auf dem Weltmarkt zu machen.

Ein Unternehmen gilt nicht als KMU wenn es:

  • mehr als 249 Mitarbeiter beschäftigt,
  • einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. € oder
  • eine Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. € aufweist.

Aufgrund von Beteiligung an oder von anderen Unternehmen kann es passieren, dass Unternehmen, die steuerrechtlich als KMU gelten, im Sinne der Definition der EU als Nicht-KMU gelten.

Definition KMU im Sinne der EU:

Definition KMU

(Quelle: IHK / Neuss)

 

Ziel eines Energieaudits und Rahmenbedingungen

Ziel eines Audits ist es, Energieflüsse und Potenziale für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und anschließend Verbesserungsvorschläge zu ermitteln. Zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen müssen die Audits der DIN EN 16247-1 entsprechen. Nur unabhängige Berater, die bei der Bafa gelistet sind, sind berechtigt den Nachweis durchzuführen.

Ablauf eines Energieaudits

Die Bestätigung des durchgeführten Audits erfolgt durch einen Bericht. Dieser enthält Empfehlungen für mögliche Energieeffizienzmaßnahmen, welche im Rahmen des Energieaudits ermittelt wurden. Unternehmen erhalten so wertvolle Hinweise auf wirtschaftliche Optimierungspotentialefür zukünftige Investitionsentscheidungen. Häufig gibt es bereits auch im Bereich der niedrig oder gering Investiven Maßnahmen zahlreiche Möglichkeiten.

Ersatzsysteme

Neben einem Audit nach DIN EN 16247 können auch umfangreiche Managementsysteme für Energie nach DIN EN ISO 50001 und/oder für Umwelt (EMAS) im Unternehmen etabliert werden. Diese bieten die Möglichkeit zur kontinuierlichen Verbesserung und Selbstkontrolle. Liegt ein solches bereits vor, gilt dieses als vollwertiger Ersatz.

Fördermöglichkeiten

Eine Vielzahl von Maßnahmen sind darüber hinaus auch Förderfähig. Insofern beinhaltet die Energieeffizienzberatung auch die Beratung und Empfehlung zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten.

Erweitertes Sichtfeld

Aus der Erfahrung heraus, gibt es eigentlich immer Potenziale, auch wenn diese nicht von Anfang an gesehen werden. Bereits durch die Fragestellung und Analyse eines Beraters, der das Unternehmen aus einer anderen Perspektive betrachtet, ergeben sich neue Erkenntnisse. Alleine die Umsetzung von gering oder niedrig investiven Maßnahmen führen meist dazu, dass sich die Beratungskosten bereits innerhalb kurzer Zeit amortisieren.

 

Die Verpflichtung zur Durchführung eines Audits kann als Chance zu einer wirtschaftlichen Optimierung eines Unternehmens wahrgenommen und genutzt werden.

 

Geförderte Energieberatung für KMU

Für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) werden Beratungen zur Steigerung der Energieeffizienz mit 80% bezuschusst. Die Förderhöchstgrenze ist auf 10.000 € festgesetzt, so dass eine Förderung von 8.000 € möglich ist. Die Beratung folgt ebenfalls den Anforderungen eines Energieaudits nach DIN EN 16247. Darüber hinaus sind auch Vorplanungsleistungen zur Umsetzungsbegleitung mit förderfähig.
Weitere Informationen hierzu: Energieberatung im Mittelstand

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