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Flächenbezug

Viele Kennwerte beziehen sich auf eine Fläche. Hierzu gehören beispielsweise Kosten, Energiebezüge o. ä. Das Problem hierbei ist, dass beispielsweise ein Energiebezug in Kilowattstunden pro Quadratmeter wenig aussagekräftig bzw. vergleichbar ist, wenn nicht bekannt ist, auf welche Art und Weise die Fläche ermittelt wurde. Bei Wohngebäuden wird häufig die Wohnfläche beispielsweise als Grundlage für die Miete oder Heizkostenabrechnung zugrunde gelegt. Aber bereits bei der Wohnfläche gibt es unterschiedliche Definitionen. Für den frei vermieteten Wohnraum kann die Wohnflächenberechnung nach DIN 277 angewendet. Diese wird besonders im Neubaubereich für die Kostenplanung im Hochbau genutzt. Für den nicht frei zu vergebenden Wohnraum, z.B. im Sozialen Wohnungsbau muss die Wohnfläche auf Basis der Wohnflächenverordnung – WoFlV (https://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR234610003.html) ermittelt werden.

Bei diesen Berechnungsverfahren werden z.T. jedoch auch unbeheizte Bereiche wie Balkone, Wintergärten oder Räume mit Dachschrägen ganz oder teilweise berücksichtigt. Eine weitere Betrachtung der Wohnfläche ist die Wohnflächenberechnung §§ 42 bis 44 der Zweiten Berechnungsverordnung. Diese ist relevant für einige steuerliche Vergünstigungen. Beispielsweise ist die Schaffung von Wohnfläche von Bedeutung bei steuerlich anerkannten Ausbauten oder Erweiterung.

Hieraus ergibt sich das Problem, dass beispielsweise die für viele Nachweisverfahren verwendete Energiebezugsfläche AN nicht mit den Wohn- oder Nutzflächen übereinstimmt. So unterscheidet sich die Energiebezugsfläche im Rahmen der Passivhausprojektierung des Passivhaus Institutes dadurch, dass hier ausschließlich die beheizten Wohn- bzw. Nutzflächen zugrunde gelegt werden. Für entsprechende Nebenflächen, wie Kellerräume mit nicht ausreichender Fensterfläche gibt es entsprechende Korrekturfaktoren.

Im Gegensatz hierzu bezieht sich die Energiebezugsfläche für die Wohn- und Nichtwohngebäude auf das GEG (vormals EnEV) dadurch, dass die beheizte Gebäude Nutzfläche lediglich nach folgender Formel berechnet wird:

An =0,32 *Ve

Das beheizte Gebäudevolumen wird mit dem Faktor 0,32 multipliziert, und dann als die beheizte Gebäudenutzfläche An definiert. Eine Ausnahme hierbei bilden Räume mit hohen Geschosshöhen von mehr als 3 m. Hier berechnet sich An nach der Formel:

An =( 1/hc – 0,04) + Ve

Damit ist die Gebäudenutzfläche eigentlich keine Fläche, sondern nur ein umgerechnetes Volumen.

Andere Flächen sind zum Beispiel die Bauteilflächen, aufgeteilt nach Art, wie Außenwand, Fenster, Dach sowie den angrenzenden Medien, wie Nachbargebäude, Außenluft oder Erdreich und/oder Himmelsrichtung. Eine weitere Fläche in Gebäuden ist beispielsweise die wärmeübertragende Umfassungsfläche auch Hüllfläche genannt. Diese wird beispielsweise verwendet, um die Kompaktheit eines Gebäudes über das A/V-Verhältnis zu beschreiben. Die Gebäudehüllfläche ist hierbei meist auch mit der Hüllfläche für die Luftdichtheit gleichzusetzen. Diese wird beispielsweise verwendet, um den hüllflächenbezogenen Luftwechsel zu definieren.

Tab.: Beispiele für übliche Flächenbezüge [m²]

Flächenbezug Vorschrift/Richtlinie/Bereich Geltungsbereich/Anmerkung
Wohnfläche WoFlV Wohnflächenverordnung – WoFlV Miete, Heizkostenabrechnung, Allgemein
Wohnfläche (II. BV) §§ 42 bis 44 der Zweiten Berechnungsverordnung Steuerrecht
Fläche nach DIN 277 DIN 277 (vormals DIN 283) Kosten, Verschieden
Bruttogeschossfläche Kosten
Nutzfläche
Bezugsfläche Allgemein
Energiebezugsfläche (AN) Gebäudeenergiegesetz (GEG),

Energieeinsparverordnung (EnEV)
DIN 4108, DIN EN 18599

Allgemein mit Bezug auf Energie
(Achtung! Umgerechnetes Volumen)
Energiebezugsfläche PHPP Passivhausprojektierungspaket (PHPP) Abweichende Definition gegenüber An da hier die tatsächlich beheizte Wohn bzw. Nutzfläche zugrunde gelegt wird
Gebäudenutzfläche
Reinigungsfläche Kosten
Hüllfläche Wärmeübertragende Hüllfläche Bezug Wärmestrom, Kompaktheit es Gebäudes (A/V- Verhältnis)
Hüllfläche Luftdichte Hülle Bezug Leckagen, Lüftungswärmeverluste
Konstruktionsfläche Nach Bauteil, Grenzfläche, Ausrichtung
Flächenbezug Vorschrift/Richtlinie/Bereich Geltungsbereich/Anmerkung
Wohnfläche WoFlV Wohnflächenverordnung – WoFlV Miete, Heizkostenabrechnung, Allgemein
Wohnfläche (II. BV) §§ 42 bis 44 der Zweiten Berechnungsverordnung Steuerrecht
Fläche nach DIN 277 DIN 277 (vormals DIN 283) Kosten, Verschieden
Bruttogeschossfläche Kosten
Nutzfläche
Bezugsfläche Allgemein
Energiebezugsfläche (AN) Gebäudeenergiegesetz (GEG),

Energieeinsparverordnung (EnEV)
DIN 4108, DIN EN 18599

Allgemein mit Bezug auf Energie
(Achtung! Umgerechnetes Volumen)
Energiebezugsfläche PHPP Passivhausprojektierungspaket (PHPP) Abweichende Definition gegenüber An da hier die tatsächlich beheizte Wohn bzw. Nutzfläche zugrunde gelegt wird
Gebäudenutzfläche
Reinigungsfläche Kosten
Hüllfläche Wärmeübertragende Hüllfläche Bezug Wärmestrom, Kompaktheit es Gebäudes (A/V- Verhältnis)
Hüllfläche Luftdichte Hülle Bezug Leckagen, Lüftungswärmeverluste
Konstruktionsfläche Nach Bauteil, Grenzfläche, Ausrichtung

 

Abb.: Zusammenhang verschiedener Flächenbegriffe aus dem Bereich der Kostenplanung

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