Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Bundesgesetz, welches das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammenfasst.
Das GEG ist in neun Teile gegliedert und regelt Bestimmungen zu Bestandsgebäuden, zu Heiz- und Kühlanlagen, Warmwasserversorgung sowie Raumlüftung.
Außerdem regelt das Gesetz die Energieausweise der Gebäude und die Bestimmungen zur finanziellen Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien.
Konkrete Anforderungen werden im GEG regelmäßig durch Verweise auf DIN-Normen, wie die DIN V 18599 geregelt.