Die Gebäudenutzfläche AN wird als Energiebezugsflächengröße bei Wohngebäuden im Zusammenhang mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) verwendet und ergibt sich aus dem beheizten Gebäudevolumen Ve mal dem Faktor 0,32:
Die Gebäudenutzfläche für den Energieausweis kann nach EnEV auch aus dem 1,2-fachen Wert der Wohnfläche abgeleitet werden. Bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten und beheiztem Keller verwendet man den Faktor 1,35. Bei Gebäuden mit einer Geschosshöhe hg kleiner als 2,5 m oder größer als 3 m ist, wird die Gebäudenutzfläche folgendermaßen berechnet: