Eine besondere, aber eher seltenere Form eines Gutachtens stellt das Schiedsgutachten dar. Hierbei einigen sich die Parteien im Vorfeld gemeinsam auf einen Gutachter. Dieser bekommt damit eine dem Richter vergleichbare Kompetenz. Dies bedeutet, dass sich beide Parteien, dem Urteil des Schiedsgutachters unterwerfen müssen.
Schiedsgutachten
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