Der Spitzenausgleich, basierend auf der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV), bietet eine Möglichkeit für Unternehmen des produzierenden Gewerbes ihre Stromsteuer erstattet bekommen zu lassen. Der Spitzenausgleich basiert auf dem Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes vom 11. Dezember 2012.
Seit Anfang des Jahres 2013 gilt, dass Unternehmen ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein alternatives System einführen müssen, oder eine EMAS Registrierung besitzen müssen. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gilt die Pflicht zur Einführung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1.