Der Begriff, wenn er für Stromerzeuger verwendet wird, wird im Zusammenhang mit Kraftwerken verwendet. Er bedeutet dann die maximal erbringbare Leistung.
Die Spitzenleistung, die ein Verbraucher von seinem Energieversorgungsunternehmen bezieht, ist die maximal bezogene Leistung. Hierbei wird normalerweise jeweils über eine Viertelstunde gemittelt gerechnet. Man ermittelt die maximal innerhalb von 15 Minuten bezogene Energiemenge und dividiert diese durch 15 Minuten (0,25 Stunden):
Wenn zum Beispiel maximal 16 kWh innerhalb von 15 Minuten bezogen wurden, ist die Spitzenleistung 16 kWh / 0,25 h = 64 kW.