Das deutsche Stromeinspeisungsgesetz (StromEinspG) war der Vorläufer des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), welches vom 01.01.1991 bis zum 01.04.2000 gültig war.
Das StromEinspG regelte erstmals die Verpflichtung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen, elektrische Energie aus regenerativen Quellen abnehmen und vergüten zu müssen.