Die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) regelt die Bedingungen, zu denen Haushaltskunden im Rahmen der Grundversorgung nach des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit Elektrizität zu versorgen sind.
Die Verordnung definiert den Kunden, Endverbraucher und Grundversorger, sowie die Grundversorgung und und regelt die Pflichten und Rechte des Grundversorgers u. a. bei der Vertragsgestaltung, Versorgung und Abrechnung.