Die Stromsteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuer auf elektrischen Strom. (Ausgenommen sind die Gebiete von Büsingen und die Insel Helgoland). Die Stromsteuer wird im Regelfall beim Versorger als erhoben, der sie anschließend über den Strompreis an die Verbraucher weitergibt. Die Steuer beträgt seit 2003 2,05 Cent je Kilowattstunde. Bedingungen und Regelungen zur Stromsteuer sind im Stromsteuergesetz (StromStG) hinterlegt.
Stromsteuer
Glossar-Suche