Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Deutschland wurde am 21. Mai 2001 erlassen. In der Verordnung sind Begriffsbestimmungen und Schutzvorschriften für das Trinkwasser erhalten. Die Trinkwasserverordnungen stellen eine Umsetzung der EG-Richtlinie 98/83/EG über die Qualität von Trinkwasser dar.
Zitierend aus der Verordnung heißt es:
„Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit […] zu schützen.“