Energieausweise werden in Verbrauchsausweise und Bedarfsausweise unterteilt.
Bei Gebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten, ist die Erstellung eines Energieausweises auf Basis des Energieverbrauches der letzten drei Jahren zulässig. Hier gilt der Verbrauchsausweis. In allen anderen Fällen, ist die Erstellung eines Bedarfsausweises erforderlich.
Weiterhin ist bei der Erstellung eines Verbrauchsausweises wichtig ist, dass in den letzten drei Jahren keine Veränderungen vorgenommen wurden, die Einfluss auf die energetische Qualität des Gebäudes hatten, andernfalls wäre der Bedarfsausweis sinnvoller.
Bei Gebäuden mit vielen Wohneinheiten mittelt sich der Nutzereinfluss statistisch weitestgehend aus, so dass die Ergebnisse durchaus verwendbar sind.
Die Verbrauchsdaten werden entsprechend witterungsbereinigt, damit die Werte auch bundeseinheitlich vergleichbar sind. Leerstände müssen entsprechend angegeben und berücksichtigt werden.