Skip to content
×

Nutzen Sie unsere Services!

Online-Ratgeber EUKON Blog

Kontakt
Ingenieurbüro EUKON
Dipl.- Ing. Jörg Linnig
Moerser Str. 162
47803 Krefeld

+49 2151 317230 Angebotsanfrage
EUKON Direkt ☰

Volumenbezüge

Ähnlich wie bei den Flächen gibt es Kennzahlen, die auf Basis der Gebäudekubatur ermittelt werden. Hierzu gehören beispielsweise das beheizte Gebäudevolumen (Ve), der Bruttorauminhalt, das belüftete Volumen sowie das Luftvolumen.

 

Tab.: Beispiele für übliche Kubaturen bzw. Volumenbezüge

Kubatur / Volumenbezug Vorschrift/Richtlinie Geltungsbereich/Anmerkung
Beheizte Gebäudevolumen Ve Gebäudeenergiegesetz (GEG),

Energieeinsparverordnung (EnEV)
DIN 4108, DIN EN 18599 PHPP

Bruttorauminhalt (BRI) Kosten
Belüftete Volumen Lüftungstechnik, Schadstoffe
Luftvolumen Luftdichtheitsmessung (Blower-Door)

 

Der Bruttorauminhalt (BRI) wird häufig verwendet, um Baukosten zu vergleichen. Das beheizte Gebäudevolumen Ve wird verwendet, um hieraus die Gebäudenutzfläche sozusagen als virtueller Flächenbezug zu berechnen.

Das Luftvolumen eines Gebäudes unterscheidet sich vom beheizten Gebäudevolumen dadurch, dass hier Volumen das Bauteilvolumen von Wänden, Decken, Schonsteinen oder anderen baulichen und Konstruktiven Elementen, die das Luftvolumen reduzieren vom Gebäudevolumen abgezogen werden.

Glossar-Suche