Heizungs- und Warmwasserrohre müssen im Bereich Wohnen und Gewerbe oder von privater und öffentlicher Nutzung laut EnEV gedämmt werden. Die Dämmstärken werden in der EnEV vorgeschrieben. Dazu gibt es in der Anlage 5 die Tabelle 1, in welcher die Dämmstoffstärken in Abhängigkeit vom Innendurchmesser des Rohrs festgelegt sind.
Wärmedämmung wärmeführender Rohrleitungen
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