Viele Energieausweise ab 2019 ungültig
Seit Januar 2009 besteht in Deutschland die Pflicht zur Ausstellung von Energieausweisen für Gebäude, die neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden. Für Neubauten gilt diese Pflicht bereits seit 2002 und für Wohngebäude, die bis 1965 errichtet wurden, besteht diese Regelung schon seit Juli 2008. Viele Energieausweise verlieren in 2018 und 2019 ihre Gültigkeit, deren Dauer zehn Jahre beträgt. Eigentümer, deren Energieausweise ablaufen und die ihre Immobilie verkaufen oder neu vermieten wollen, sind gemäß Energieeinsparverordnung verpflichtet, einen neuen Energieausweis ausstellen zu lassen. Spätestens zur Besichtigung bzw. zum Vertragsabschluss muss ein neuer Ausweis vorgelegt bzw. übergeben werden. Auch in der Annonce sind die energetischen Kennwerte des Gebäudes anzugeben. Anderenfalls drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.
Wer eine Immobilie kaufen oder mieten möchte, wird durch den Energieausweis über die Energieeffizienz des Gebäudes informiert. Der energetische Zustand lässt sich auf einer Skala von Grün nach Rot ablesen. Damit kann die Energieeffizienz verschiedener Gebäude durch Interessenten verglichen werden. Die Ausstellung des Energieausweises erfolgt durch berechtigte Personen wie Handwerker oder Ingenieure. Abhängig vom Baujahr des Gebäudes kann der Eigentümer zwischen einem Verbrauchs- und einem Bedarfsausweis wählen. Die Grundlage für den Verbrauchsausweis bildet der bisherige Energieverbrauch der Bewohner. Für die Erstellung eines Bedarfsausweises unterzieht ein Experte das Gebäude und die Heizung einer gründlichen Untersuchung. In einem aufwendigen Berechnungsverfahren wird dann der Energiebedarf eines Gebäudes ermittelt. Dabei werden auch die energetischen Schwachstellen ermittelt. Die Kosten für die Erstellung eines Bedarfsausweises liegen höher als bei einem Verbrauchsausweis, dafür ist er aber auch erheblich aussagekräftiger und objektiver.
Bessere Energiewerte durch Sanierung
Die energetischen Kennwerte können für ein Gebäude erheblich verbessert werden, wenn das Gebäude energetisch saniert wird. Erhält das Dach eine bessere Dämmung, werden zweifachverglaste Fenster gegen Dreifachverglasung getauscht, werden Geschoßdecken oder die Außenwand gedämmt oder wird die bestehende Heizung gegen einen effizienteren Brennwertkessel ausgetauscht, wirken sich alle diese Maßnahmen positiv auf die Energieeffizienz des Gebäudes aus. Abhängig davon, welche Maßnahmen durchgeführt werden, bedeutet das für ein saniertes Gebäude eine deutliche Steigerung des Wohnkomforts.
Energieausweise sollten vor Verkauf oder Vermietung nach der Modernisierung neu ausgestellt werden, da sich dann der Energiebedarf des Gebäudes verringert hat.
Gerne erstellen wir Verbrauchs- oder Bedarfsausweise für Sie.