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Deutsches Gesetz zur Einrichtung des Energie- und Klimafonds (EKFG)

Das deutsche Gesetz zur Einrichtung des “Energie- und Klimafonds” (EKFG) etabliert ein Sondervermögen gleichen Namens, finanziert hauptsächlich aus Erlösen des Emissionshandels und Bundeszuschüssen. Dieser Fond zielt darauf ab, umweltfreundliche, zuverlässige und erschwingliche Energieversorgung sowie Klimaschutz zu fördern. Das Gesetz wurde 2010 verabschiedet und ermöglicht finanzielle Unterstützung in Bereichen wie Klimaschutz, erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Elektromobilität und internationalem Umweltschutz. Zusätzlich können Belastungen durch CO2-Bepreisung und Stilllegung von Kohlekraftwerken ausgeglichen werden. Der EKF wird aus Emissionshandelserlösen und Bundesmitteln finanziert, hat einen jährlichen Wirtschaftsplan und unterliegt parlamentarischer Kontrolle. Die Einnahmen fließen in Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Energiewirtschaft und Klimaschutz.

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