Unsere Leistungen für Ihren Erfolg
Wir beraten, planen und realisieren.
Unsere Dienstleistungen erstrecken sich über ein großes Spektrum zu den Fragen eines sinnvollen Umgangs mit Energie- und Ressourcen. Dies beginnt bei der Beratung und Erstellung von Energiekonzepten über die Planung bis hin zur Realisierung mit Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung mit baubegleitender Qualitätssicherung. Ergänzt werden diese Leistungen durch die Erstellung von Sachverständigengutachten, Forschung & Entwicklung sowie der Öffentlichkeitsarbeit mit Vorträgen und Referententätigkeit.
Beratung
Vom Problem zur Lösung …
Wir beraten Sie, um für Ihr Problem die für Sie optimalen Lösungen zu finden. Um für Sie immer auf dem neuesten Stand zu sein, investieren wir Zeit und Geld in unsere Weiterbildung und Pflege unseres Netzwerkes. Während die physikalischen Grundlagen das feste Fundament unserer Arbeit darstellen, sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen, Förderbestimmungen und – Voraussetzungen einem permanenten Wandel unterlegen. Auch die Technik entwickelt sich mit steigenden Energiepreisen immer schneller. Das Ingenieurbüro EUKON versteht sich selbst als Motor für innovative Lösungen. Auf diese Weise sind wir in der Lage, aus einer größtmöglichen Bandbreite von Möglichkeiten, ein für Sie auf Ihre Anforderungen zugeschnittenes Konzept zu erstellen.
Soweit das Auge reicht … Der Tellerrand ist nicht das Ende
Da wir uns bereits seit 1992 mit den wesentlichen Belangen eines sinnvollen Einsatzes von Energie beschäftigen, haben wir ein großes Hintergrundwissen für den gesamten Bereich der Energieanwendung und der Bauphysik. Ein gutes Netzwerk, z.B. durch den Arbeitskreis Ökobau Niederrhein e.V. oder das Deutsche Energieberater – Netzwerk gibt uns die Möglichkeit, unsere eigene Kompetenz zusätzlich enorm zu erweitern.
Am Anfang war das Wort … Das Beratungsgespräch
Basis einer Beratung ist das Gespräch. Um Sie beraten zu können, müssen wir Ihre Wünsche und Prioritäten kennen. Die Wege, mit minimalem Einsatz von Kosten und Energie einen größtmöglichen Nutzen in Form von Energiedienstleistungen, wie z.B. einem behaglichen Raumklima zu erreichen, sind äußerst vielfältig und in ihren Wechselwirkungen komplex. Hinzu kommen dann noch die vielfältigen Möglichkeiten der Förderung.
Die Bandbreite vom offenen Feuer im Zelt oder einer Höhle zum komfortablen Wohnen in einem CO2- neutralen Passivhaus bis hin zum Nullenergiehaus ist enorm groß.
Hinzu kommen weitere Aspekte, wie die Verwendung von ökologischen und natürlichen Baustoffen und deren Wechselwirkungen.
Unsere Beratung berechnen wir nach Zeitaufwand und ggf. anfallenden Fahrtkosten. Im Falle einer weiteren Beauftragung von Planungsleistungen werden die Kosten einer Erstberatung wieder gutgeschrieben, wenn sie im direkten Zusammenhang mit einer Planungsleistung stehen und gleichzeitig der Grundlagenermittlung für unsere Planung dienen.
Bandbreite der Beratungsaspekte:
Energieeinsparung und Energiekosteneinsparung, behagliches Raumklima, Konstruktion und Bauphysik, Verwendung ökologischer Materialien, Möglichkeiten der Förderung, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Sicherheit, Schallschutz, Brandschutz, Gesundheit ….
Energieeffizienzberatung für den Mittelstand
Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördert hier drei unterschiedliche Formen von Beratungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten und zwar:
Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247
Bei der Durchführung eines Energieaudits nach der oben genannten DIN werden die Angaben einer Anlage eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation erfasst und analysiert mit dem Ziel, Energieflüsse zu untersuchen. Die hieraus resultierenden Ergebnisse des IST-Zustandes werden dargestellt, um Möglichkeiten für Verbesserungen der Energieeffizienz zu finden und über die durchgeführten Analysen und die daraus resultierenden Ergebnisse in einem Energieauditbericht zusammenzustellen.
- Liegen die Energiekosten im Jahr bei über 10.000 Euro netto, beträgt die Höhe der Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars. Die maximale Förderhöhe liegt jedoch bei 6.000 Euro
- Betragen die jährlichen Energiekosten weniger als 10.000 Euro netto, liegt die Förderhöhe ebenfalls bei 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, die maximale Höhe der Förderung liegt jedoch bei 1.200 Euro.
Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
Bei diesem Modul werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau gefördert. Ziel dieser Förderung ist es, möglichst erneuerbare Energien und energieeffiziente Maßnahmen bereits im Vorfeld bei den Planungs- und Entscheidungsprozess zu berücksichtigen und das Gebäude somit energetisch effizient zu sanieren bzw. neu zu bauen.
Gefördert werden ein energetisches Sanierungskonzept und eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude. Bei einem energetischen Sanierungskonzept besteht die Möglichkeit das Gebäude
1. Schritt für Schritt zu sanieren (Sanierungsfahrplan) oder 2. durch eine umfassende Sanierung den Standard eines bundesgeförderten Effizienzgebäudes zu erreichen (Sanierung in einem Zug). Die Förderung einer Neubauberatung erfolgt, wenn der Neubau als Effizienzgebäude geplant ist.
Die Höhe der Förderung beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars und ist mit maximal 8.000 Euro begrenzt. Die Größe der Nettogrundfläche (beheizte Fläche) bestimmt die Höhe der Förderung.
Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung
Hier wird ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie gefördert. Dies ist eine gewerkeübergreifende Verbesserung vor allem der Gebäudetechnik, aber auch Verbesserungen des Energieverbrauchs des Gebäudes, der Gebäudehülle und/oder von Produktionsprozessen durch einen Energiedienstleister (Contractor). Neben der Analyse und Erfassung von vorhandenen Einsparpotentialen unternimmt meistens der Contractor die notwendigen Investitionen aus den Energiekosteneinsparungen und garantiert die Einsparungen vertraglich über die gesamte Laufzeit.
- Liegen die jährlichen Energiekosten unter 300.000 Euro netto, beträgt die Höhe der Förderung 80 % des förderfähigen Beraterhonorars, die maximale Förderhöhe liegt bei 7.000 Euro.
- Wenn die jährlichen Energiekosten über 300.000 Euro netto liegen, macht die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars aus, die maximale Förderhöhe liegt bei 10.000 Euro.
Antragsberechtigt sind für alle drei Module sind:
- kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland mit weniger als 250 Beschäftigten und nicht mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder nicht mehr als 43 Millionen Euro Jahresumsatz.
- Nicht-KMU mit einem Gesamtenergieverbrauch gemäß § 8 Absatz 4 EDL-G über alle genutzten und verbrauchten Energien und mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland mit einem maximalen Verbrauch von 500.000 kWh im Jahr
- Kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise)
- Kommunale Zweckverbände nach dem jeweiligen Zweckverbandsrecht
- Gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatur und deren Einrichtungen sowie Stiftungen im Sinne § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG
- Soziale und gesundheitliche Einrichtungen
- Kultureinrichtungen
Planung & Baubegleitung
Planung Technische Gebäudeausrüstung alle Leistungsphasen
Zu den von uns bereits realisierten Techniken gehören insbesondere:
-
- Thermische Solaranlagen für Warmwasser, Heizung und Prozesswärme
- Elektrische Solaranlagen (Fotovoltaik)
- Holzheizungen (Pellets, Hackschnitzel, Holzvergaser etc.)
- Biomasseheizung bzw. Kraftwärmekopplung (Pflanzenöl-BHKW)
- Regenwasserbewirtschaftung (Nutzung, Versickerung)
- Kontrollierte Wohnraumlüftungsanlagen (Frischlufttechnik)
- Kraft-Wärme-Kopplung (BHKW)
- Wärmepumpen aller Art, z.B. auch Gasabsorptionswärmepumpe
- Wärmerückgewinnung (Abwärmenutzung)
- Gas- und Ölbrennwerttechnik
- Geothermie (Erdwärmenutzung) mit und ohne Regeneration
- Wärmespeicherung (u.a. auch Latentwärmespeicher, Erdwärmespeicher)
- Energieeffiziente Pumpen und Antriebstechnik
- Einsatz „intelligenter“ Mess- und Regeltechnik
- Wassersparende Armaturen und Abwasseranlagen
- Druckentwässerung
- LED-Beleuchtung
- Thermische Bauteilaktivierung, Wandflächenheizung, Deckenstrahlheizung und Kühldecken
- Bauintegrierte Haustechnik
Gutachten
Dipl.- Ing. Jörg Linnig ist Sachverständiger für Gebäudeenergie, thermische Bauphysik, regenerative Energie und Energieeffizienz
Nicht immer läuft alles zur allseitigen Zufriedenheit. Hier ist vielfach Sachverstand gefragt, wenn es darum geht, eine Leistung zu bewerten.
Unser Ziel ist es, die Problematik auch für den Laien so verständlich wie möglich darzustellen. Hierbei ist uns sehr an einer objektiven Darstellung gelegen. Damit sollen möglicherweise lange Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.
Weil wir Lösungen lieben – Mediation statt Konfrontation
Bei entsprechender Bereitschaft aller Parteien kann durch eine objektive Beurteilung und lösungsorientierte Vermittlung des Problems weiterer Schaden begrenzt werden.
Voraussetzung für die Sachverständigentätigkeit ist die besondere Sachkunde auf einem bestimmten Gebiet. Hierfür gibt es jedoch keine allgemeingültige Ausbildung und Zulassung. Die fachliche Kompetenz ergibt sich aus der jeweiligen Aus- und vor allem der Weiterbildung sowie der beruflichen Praxis. Um den Gerichten die Auswahl von qualifizierten Gutachtern zu erleichtern, haben die Kammern und Fachverbände Bestellungsgebiete und entsprechende Sachkundeprüfungen eingeführt.
Forschung & Entwicklung
Eine Idee steht zunächst immer am Anfang. Ob die Idee aber auch gut und vor allem umsetzbar ist, braucht Forschung und Entwicklung. Neben einiger kleinerer Entwicklungen, wie z.B. der einer Zirkulationssteuerung oder einem neuen hydraulischen Konzept zur Integration von Solarabsorber, Wärmepumpe und BHKW, waren und sind wir an verschiedenen Forschungsvorhaben beteiligt.Im Rahmen eines durch das BMFT geförderten Forschungsvorhaben (IEA-Projekt-Task V: „Full Scale Latent Heat Storage Installations“ (Internationale Energieagentur) hat Herr Linnig das Messprogramm an einem Latentwärmespeicher „GaLiSol“ begleitet. Projektpartner waren Bauakademie der DDR, TKT, Städtische Werke Krefeld AG (SWK).
Im Zuge der Konzeptionierung des Pflegeheims in Rheinberg wurde die Idee entwickelt, dass ohnehin auszutauschende Erdreich als saisonalen Wärmespeicher zu nutzen, um den Überschuss an Solarenergie im Sommer unter dem Gebäude zu speichern. Um die Wärmespeicherkapazität zu erhöhen und eine schichtende Speicherung zu erreichen, soll einem tragfähigen, aber porösen Untergrund ein sog. Superabsorber zugesetzt werden. Dieser soll dazu dienen, die Wärme in ortfestgebundenem Wasser zu speichern. Zum Einen soll hierdurch die Wärmespeicherkapazität erhöht werden, um die Überschusswärme aus der thermischen Solaranlage im Sommer, im Winter als Wärmequelle direkt oder indirekt mittels Wärmepumpe nutzen zu können. Zum Anderen soll, aufgrund der unterbundenen Konvektion innerhalb des Speichers, eine entsprechende Schichtung und damit verbunden eine Phasenverschiebung erreicht werden.
Zurzeit bearbeiten wir ein Vorhaben unter der Bezeichnung „Superabsorber“. Bei diesem Vorhaben geht es um die Entwicklung eines saisonalen Wärmespeichers mit Hilfe eines Superabsorbers. Projektpartner ist das Geothermiezentrum in Bochum, die Synco GmbH sowie die EUKON Entwicklungsgesellschaft UG.
Weiterbildung und Publikationen
Noch Fragen?
Dann treten Sie mit uns unverbindlich in Kontakt!