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Energielabel

Viele Produkte, die für Ihren Betrieb Energie benötigen, müssen mit entsprechenden Energielabels versehen werden.

Diese dienen zur Kennzeichnung eines spezifischen Energieverbrauchs mit dem Ziel, dem Verbraucher eine einfache und schnelle Vergleichsmöglichkeit darüber zu geben, welche Produkte sparsamer und damit möglicherweise wirtschaftlicher sind.

Im europäischen Wirtschaftsraum gilt hierbei die Verordnung (EU) 2017/1369, um die entsprechenden Energieverbrauchskennzeichnungen zu klassifizieren.

Nachteilig an diesem System ist, dass dieses System wenig flexibel ist und technische Weiterentwicklungen und Innovationen dazu führen, dass die Klassen unterschritten werden. Dies führt dazu, dass es zu der Einführung von A + bis A +++ Label kam.

Mit Wirkung vom 1. März 2021 sind alle Effizienzklassen auf die Grundskala von A bis G zurück gekürzt wurden. Ziel war, das es heute kein Produkt mehr geben soll, dass die Effizienzklasse A erreicht und die Mehrzahl der Produkte frühestens nach zehn Jahren in der Lage sein sollen, diese Effizienzklasse A zu erreichen. Das Ziel einer übersichtlichen und einfachen Klassifizierung wird damit, zu mindestens während der Übergangsfristen, verfehlt.

 

Abb.: Energielabel dargestellt in abnehmender Effizienzklasse (von oben).

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