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Investitionskostenrechung

Um Investitionen zu tätigen, gibt es häufig eine Vielzahl von Möglichkeiten bei beschränkten Investitionsmitteln. Ziel einer Investition ist ein Nutzen in Form eines Ertrages, zum Beispiel durch den Aufbau einer bestimmten Produktionsanlage oder die Investitionen in eine Infrastruktur zur Ermöglichung bestimmte Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen oder die Nutzung bestehender Infrastrukturen so zu verbessern, dass der Aufwand für laufende Kosten bei gleichem oder höheren Nutzen gesteigert wird. Bei der Investitionskostenrechnung werden somit die Investitionskosten in Bezug zu den möglichen Erträgen und Betriebskosten in Relation gesetzt und bewertet.

Hierbei sind die anfänglichen Investitionskosten entsprechend zu kapitalisieren und entsprechend mit einer Verzinsung oder von Eigenkapital oder Kapitalkosten aus Fremdfinanzierung monetarisiert. Bei der Modernisierung oder Ersatzinvestitionen ist hierbei der jeweilige Restwert zu berücksichtigen. Hierbei ergeben sich die anrechenbaren Investitionskosten aus den Investitionskosten der Neuanlage abzüglich der Kosten für die preiswerteste Alternative zum Erhalt der bestehenden Anlagen, der wiederum um den Restwert der noch bestehenden Anlage reduziert wird.

Das heißt, die anrechenbaren Investitionskosten errechnen sich aus Investitionskosten – (Ohnehin Kosten minus Restwert). Um eine Investitionskostenentscheidung treffen zu können, gibt es unterschiedliche Kennzahlen bzw. Betrachtungsweisen. Für kurzlebige Investitionen, beispielsweise einer Produktionsanlage oder Maschine wird häufig die Amortisation als Kriterium verwendet.

Die Amortisation ist der Zeitraum, in dem der Ertrag über die Einsparung die Kosten abdecken. Bei langlebigen Investitionsgütern, wie beispielsweise Gebäude oder Anlagentechnik zu Nutzen von regenerativen Energien, ist hingegen häufig eine langfristigere Betrachtung sinnvoll. Hierbei wird der wirtschaftliche Nutzen einer Investitionskostenentscheidung über die Lebensdauer betrachtet.

Sinnvolle Größen sind die Vollkostenbetrachtung oder Life Cycle Costs etc. Eine andere Betrachtung sind die interne Verzinsung mit denen ein Investor entscheiden kann, mit welchem Zinssatz sich das eingesetzte Kapital verzinsen lässt. Wiederum eine andere Betrachtung sind die vermiedenen Energiekosten. Hierbei werden beispielsweise die eingesparten Energiemengen über die Lebensdauer in Bezug zu den Investitionskosten gesetzt, um hieraus einen fiktiven Energiepreis zu berechnen.

Liegen die vermiedenen Energiekosten unterhalb der derzeitigen oder mittels der Lebensdauer zu erwartenden Energiepreisentwicklung ist die Maßnahme wirtschaftlich. Alle diese Betrachtungsweisen können dann sowohl statisch als auch dynamisch, d. h. unter Berücksichtigung von Preissteigerungen, Inflation und Verzinsung betrachtet werden. Insofern ist es wichtig, bei allen Investitionskostenentscheidungen die unterschiedlichen Blickwinkel auch in Hinblick der Lebensdauer, Sicherheiten von Randbedingungen, Art der Finanzierung etc. unterschiedlich zu bewerten.

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