Der Begriff „Niedrigenergiehaus“ fehlt einer allgemein akzeptierten Definition. Im Allgemeinen bezieht er sich auf Häuser mit geringerem Energieverbrauch als gesetzlich vorgeschrieben, wobei verschiedene Anforderungsprofile existieren.
Verschiedene Standards mit klaren Anforderungsprofilen dienen der präzisen Definition von Niedrigenergiehäusern. Beispielsweise hat das „KfW-Effizienzhaus 85“ einen maximalen jährlichen Primärenergiebedarf von 85 % im Vergleich zu einem Referenzhaus. Der Niedrig-Energiehaus-Standard in Schleswig-Holstein erfordert mindestens 20 % geringeren Primärenergiebedarf als die Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2009 erlaubt. In der Schweiz existiert der strengere Minergie-Standard für Niedrigenergiehäuser, während in Österreich der Standard „Niedrigenergiehaus B“ gilt. Auch das Niedrigstenergiehaus A und A+ sind dort zu finden. Manchmal werden zusätzlich zu Primärenergiebedarf auch Transmissionsverluste der Gebäudehülle begrenzt.