Skip to content
×

Nutzen Sie unsere Services!

Online-Ratgeber EUKON Blog

Kontakt
Ingenieurbüro EUKON
Dipl.- Ing. Jörg Linnig
Moerser Str. 162
47803 Krefeld

+49 2151 317230

EUKON Direkt ☰

Niedrigenergiehaus

Der Begriff “Niedrigenergiehaus” fehlt einer allgemein akzeptierten Definition. Im Allgemeinen bezieht er sich auf Häuser mit geringerem Energieverbrauch als gesetzlich vorgeschrieben, wobei verschiedene Anforderungsprofile existieren.

Verschiedene Standards mit klaren Anforderungsprofilen dienen der präzisen Definition von Niedrigenergiehäusern. Beispielsweise hat das “KfW-Effizienzhaus 85” einen maximalen jährlichen Primärenergiebedarf von 85 % im Vergleich zu einem Referenzhaus. Der Niedrig-Energiehaus-Standard in Schleswig-Holstein erfordert mindestens 20 % geringeren Primärenergiebedarf als die Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2009 erlaubt. In der Schweiz existiert der strengere Minergie-Standard für Niedrigenergiehäuser, während in Österreich der Standard “Niedrigenergiehaus B” gilt. Auch das Niedrigstenergiehaus A und A+ sind dort zu finden. Manchmal werden zusätzlich zu Primärenergiebedarf auch Transmissionsverluste der Gebäudehülle begrenzt.

Glossar-Suche