Als Vollholzbau, werden Objekte beschrieben, die aus Vollholz entstanden sind. Voraussetzung dafür, dass ein Werkstück als Vollholz-Werkstück definiert ist, ist, dass das Werkstück als Ganzes aus einem Stamm gesägt wurde. Zum Beispiel können Balken oder Bretter aus Vollholz gefertigt sein. Für Möbel aus Vollholz bestehen noch strengere Auflagen – diese dürfen keine Mängel, wie z.B. Risse oder Einschlüsse haben. Vollholz gilt als die natürlichste und reinste Holzform und wird dementsprechend auch gehandelt.
Vollholzbau
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