Die Grundlast bezeichnet den Anteil der elektrischen Leistung in einem Versorgungsgebiet, welche andauernd benötigt wird. Um zum Beispiel den Bedarf für Haushalte, öffentliche Einrichtungen oder Industrie decken zu können.
Die darüber hinaus nicht zu allen Zeiten benötigte Leistung wird als Mittellast und Spitzenlast bezeichnet.