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Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG)

Das deutsche Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) zielt auf die beschleunigte Entwicklung länderübergreifender und grenzüberschreitender Höchstspannungsleitungen gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz ab. Es legt den Grundstein für einen effizienten, umweltverträglichen Ausbau und die Stärkung des Übertragungsnetzes. Das Gesetz regelt insbesondere die Bundesfachplanung für Trassenkorridore und das Planfeststellungsverfahren. Dabei kann die Bundesnetzagentur nach Zustimmung von Bundesregierung und Bundesrat Antragskonferenzen, Anhörungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Planfeststellungsbeschlüsse durchführen.

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