Netzbetreibern sind zuständig für die Netze, welche z.B. der Strom- oder Erdgasübertragung dienen.
Es wird zwischen Übertragungsnetzbetreiber, die für die Langstrecken-Übertragungsnetze zuständig sind, von den Verteilungsnetzbetreibern, die die Verteilung zu den Endkunden übernehmen unterschieden.
Um Gefahren aus der Monopolstellung zu vermeiden werden Netzbetreiber staatlich überwacht von Behörden wie der Bundesnetzagentur.