Da ein Energieunternehmen, das selbst ein Strom- oder Gasnetz unterhält und zeitgleich Strom oder Gas an seine Kunden vermarktet, theoretisch durch niedrigere Kosten und interne Informationen Vorteile gegenüber dem reinen Netz-Mieter und Energielieferanten haben könnte wurde das Unbundling eingeführt, um solche Wettbewerbsvorteile zu verhindern. Im Jahr 2005 wurde im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt, dass Energieversorger mit mehr als 100 000 Kunden ihren Netzbetrieb organisatorisch vom Vertrieb trennen müssen, gesehen als die Trennung von Energievermarktung und Netzbetrieb. Um den Wettbewerb am Laufen zu halten, soll Jeder Energieanbieter zu den gleichen Bedingungen Zugang zum Strom- und Erdgasnetz haben.
Unbundling
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