Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG oder kurz Wärmegesetz) konzentriert sich neben dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) spezifisch auf die Bereitstellung und den Ausbau von erneuerbarer Wärme (bzw. erneuerbare Energie, welche in Form von Wärme genutzt wird).
Das EEWärmeG trat 2009 in Kraft und verpflichtet Bauherren dazu, einen Teil der Energie, die im neuen Gebäude zur Wärmeerzeugung benötigt wird, über erneuerbare Energien zu decken.