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Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude

Abkürzung: EBW
Art der Maßnahme: Sanierung
Gebäudeart: Wohngebäude
Art der Förderung
  • Zuschuss

Bei dieser Bundesförderung wird die Energieberatung für Wohngebäude gefördert.
Hierbei gibt es die Möglichkeit, zwischen zwei Formen der Beratung zu wählen. Dies ist zum einen eine umfassende individuelle Beratung mit unterschiedlichen alternativen Varianten inklusive einer Wirtschaftlichkeitsberechnung und unter Berücksichtigung der entstehenden Folgekosten. Diese Variante wird als Vor-Ort-Beratung bezeichnet. Bei einer weiteren Variante wird ein sogenannter individueller Sanierungsfahrplans (iSFP) erstellt. Hierbei dem es darum geht, ein Wohngebäude Schritt für Schritt über einen Zeitraum von 15 Jahren mit abgestimmten Maßnahmen umfassend energetisch zu sanieren.

Fördervoraussetzungen sind:

  • Ihr Gebäude steht in Deutschland,
  • der Bauantrag für das Wohngebäude liegt mindestens zehn Jahre zurück,
  • das Gebäude dient überwiegend Wohnzwecken,
  • Sie sind Eigentümer der Immobilie oder sind vom Eigentümer hierzu bevollmächtigt,
  • Sie haben für die betreffende Immobilie in den letzten vier Jahren keine Bundesförderung aus diesem Programm in Anspruch genommen wurde. (Sind sie neuer Eigentümer gilt diese Regelung nicht.)

Förderhöhe:
Der Zuschuss zum förderfähigen Beraterhonorar in Höhe von 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars beträgt maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

Außerdem gibt es einen Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro für zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlungen oder Beiratssitzungen.

Die Förderung ist abhängig davon, ob der Beratungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, dann wird entweder das Netto- oder das Bruttoberaterhonorar gefördert. Das Nettohonorar wird gefördert, wenn der Beratungsempfänger vorsteuerabzugsberechtigt ist und das Bruttohonorar unterliegt der Förderung, wenn kein Vorsteuerabzug vorliegt.

Bitte beachten Sie, dass diese Förderung nicht an den Beratenen, sondern an den Energieberater ausgezahlt werden. Der Berater ist jedoch verpflichtet, den Zuschuss mit seinem Beratungshonorar zu verrechnen.

Weitere Infos hier:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html

Förderbereiche
Gebäudehülle
  • Außenwand
  • Dach
  • Fenster
Leistungspakete von EUKON
  • Energieberatung
  • Energiekonzept
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