KfW goes digital
Seit dem 22.7.2016 ist bei der KfW ein neues Onlineportal für Antragssteller verfügbar, die einen Investitionszuschuss über das Programm 430 beantragen möchten. Nachdem der Energieberater seine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt hat, kann der Kunde sich dort registrieren und den weiteren Prozess der Fördermittelbeantragung managen.
Das Portal ist übersichtlich gehalten und bietet einfache sowie intuitive Bedienmöglichkeiten. Die Beantragung über das Internet erspart dabei den trägen, langwierigen Postweg, der bisher notwendig war. Zusätzlich bekommt der Antragssteller meist eine sofortige Rückmeldung zur Förderfähigkeit seiner Angaben und zur Zuschusshöhe.
In dem Portal werden alle den Antrag betreffenden Unterlagen strukturiert an einem Platz gesammelt. Eine kostenlose Archivierung soll auch möglich sein. So bleibt einem auch nach längerer Zeit aufwändiges Wühlen in den Unterlagen erspart, um beispielsweise die DeMinimis-Bescheinigung für ein anderes Fördervorhaben abzurufen oder sich während der Bauphase noch einmal die Höhe der bewilligten Förderung zu informieren. Gerade letzteres hat durch den ständigen Wandel der KfW Förderkonditionen in der Vergangenheit zu häufigen Nachfragen bei KfW und Energieberatern geführt.
Weitere Informationen zum aktuellen KfW Investitionszuschussprogramm 430 finden Sie unter:
Das Antragsportal zum KfW Programm 430 finden Sie unter:
www.public.kfw.de/zuschussportal-web/
Zukünftig soll die Antragsstellung in dieser Form auch für den Zuschuss Baubegleitung (Programm 431) und Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (Programm 455) ermöglicht werden.
Einziges Manko ist zum jetzigen Zeitpunkt, dass bisher nur die Antragsstellung online erfolgen kann. Eine Bestätigung über die durchgeführten Maßnahmen, welche nach Fertigstellung der Arbeiten zwingend notwendig ist, kann erst ab Dezember 2016 erfolgen. Die ab dem 22.7.2016 bewilligten Zuschüsse werden damit auch erst frühestens im Dezember ausgezahlt.