Neue Maßnahmenpakete von der KfW versprechen bessere Konditionen
Ab dem 1.1.2016 können Hausbesitzer erstmals Förderungen für vordefinierte Maßnahmenpakete im Bereich Heizung und Lüftung beantragen. Die Konditionen sind besser als bei den bisher üblichen Einzelmaßnahmen und beinhalten entweder einen Tilgungszuschuss von 12,5% zum KfW Kredit oder alternativ einen Investitionszuschuss von 15%.
Wer ab 2016 seine Heizungs- oder Lüftungsanlage effizient sanieren möchte, erhält ab dem 1.4.2016 bessere Förderkonditionen bei der KfW-Bank. Die Förderprogramme 430 und 151/152 wurden durch geschnürte Maßnahmenpakete erweitert. Die neuen Pakete liegen von den Anforderungen und den Förderkonditionen zwischen denen eines Effizienzhauses und denen der Einzelmaßnahmen. Für die Umsetzung des Heizungspakets muss die Altanlage durch die effizientere Brennwerttechnik ersetzt werden. Sie darf darüber hinaus mit erneuerbaren Energien ergänzt werden. Das Lüftungspaket erfordert neben einem Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung mindestens eine Verbesserung der Gebäudehülle.
Förderbedingungen im Detail
Die Voraussetzungen für das Heizungspaket sind erfüllt, wenn
1. ein alter Wärmeerzeuger außer Betrieb genommen wird;
2. der Wärmeerzeuger nicht der gesetzlichen Austauschpflicht unterliegt (siehe §10 EnEV)
3. mindestens ein neuer Wärmeerzeuger eingebaut wird, der förderfähig ist (Gas- bzw. Öl- Brennwertkessel oder eine Brennwerttechnik nutzende Wärmepumpe) und
4. die gesamte Heizungsanlage optimiert wird (hydraulischer Abgleich, Regelung etc.).
Die Voraussetzungen für das Lüftungspaket werden erfüllt, durch
1. den Einbau oder den Austausch einer bestehende Lüftungsanlage gegen eine förderfähige Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und
2. durch die Umsetzung mindestens einer Maßnahme an der Gebäudehülle (z.B. Dämmung des Dachs, der Außenwände oder ein Fensteraustausch)
Konditionen
Für die Kreditvariante der neuen Maßnahmenpakete können bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit zu den günstigen Konditionen der KfW beantragt werden. Darüber hinaus wird ein Tilgungszuschuss von derzeit 12,5% gewährt. Dieser kann sich jedoch im Laufe der Zeit ändern (für aktuelle Informationen siehe www.kfw.de/151)
Für die Zuschussvariante erhalten sie 15% der förderfähigen Kosten erstattet. Der Höchstbetrag liegt bei 7.500 Euro pro Wohneinheit.